Einladung zum Tagesseminar "Strafvollzugsgesetz im Bereich der Abschiebehaft"Essen-Katernberg, 13.03.2004 Hat ein Abschiebehäftling ein Recht auf eine freie Arztwahl? Besteht ein Anspruch auf eine Einzelzelle? Welche Disziplinarmaßnahmen dürfen wann gegen Gefangene verhängt werden? Darf ein Abschiebehäftling Zeitungen empfangen? Dieses sind nur einige Fragen, die in der Beratungspraxis von Abschiebehäftlingen immer wieder gestellt werden. Der Flüchtlingsrat NRW e.V. bietet den Betreuerinnen und Betreuern, die Menschen in der Abschiebehaft begleiten, am Samstag, 13. März 2004 von 11:00 bis 16:00 Uhr in seiner Geschäftsstelle (Bullmannaue 11, 45327 Essen) ein Tagesseminar zum Thema "Strafvollzugsgesetz im Bereich der Abschiebehaft" an. Dort wird Rechtsanwalt Dr. Markus Graunke, Autor des Buches "Abschiebungshaft - Eine rechtssoziologische Untersuchung zur Umsetzung des Rechts der Abschiebungshaft" und tätig für Mandanten in der Abschiebehaft, über die Grundlagen des Strafvollzugsgesetzes informieren.
Anmeldungen zum Tagesseminar bitte bis Mittwoch, 10. März 2004 an die Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates NRW e.V. (Post: Bullmannaue 11, 45327 Essen; Fax: 0201-8990815, e-Mail: gockel@frnrw.de )
Datum: Samstag, 13. März 2004, 11:00 bis 16:00 Uhr
Ort: Flüchtlingsrat NRW, Bullmannaue 11, 45131 Essen-Katernberg Flüchtlingsrat NRW
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