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Rubrik: Aktion  

Aktionstag gegen Abschiebungen und Abschiebehaft: Zum Datum

BRD, 30.08.2003

Der Aktionstag soll auch in den nächsten Jahren um den 30.08. herum jeweils samstags stattfinden, um immer den Bezug zu diesem Tag - an dem mindestens drei Menschen während ihrer Abschiebungen bzw. in der Abschiebehaft ums Leben gekommen - herstellen zu können.

Näheres auch unter http://www.abschiebehaft.de/aktion/t375.htm - dem Aufruftext der Initiative gegen Abschiebehaft Berlin.

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RACHID SBAAI
(Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.)

Rachid Sbaai starb am 30.8.1999 in einer Arrestzelle im Bürener Abschiebeknast.

Am 27.8.99 spielten die Gefangenen während des Hofganges Fußball. Dabei kam es zu einen Foulspiel (Ich bin kein Fußballer der so etwas bewerten kann, es soll sich zumindest folgendes abgespielt haben: ein Gefangener wollten den Ball treten, hat es aber wohl nicht geschafft, ihn zu berühren (Was wohl gegen Fußballrecht verstößt) Ein anderer Gefangener ist über den Fuß gefallen (Hat sich aber nicht verletzt) und ein dritter Gefangener hat daraufhin den ersten Gefangenen ausgeschimpft)). Die Köttermitarbeiter brachen daraufhin den Hofgang ab.
Am 30.8.99 wurde Rachid deswegen von einem leitenden Beamten zu 7 Tagen Arrest verurteilt. Das Disziplinarverfahren ist recht zweifelhaft verlaufen, da die eigentliche Meldung über den Vorfall von dem Beamten erst am 27.9.99 verfasst wurde, aber auf diese Meldung im Diszi bezug genommen wurde.
Rachid und mindestens zwei weitere Gefangene wurden sofort in die Kellerräume des Knastes verbracht. Im Vorraum zur Arrestzelle musste sich Rachid unter den Augen von mehreren Mitarbeitern der JVA total entkleiden. Er erhielt eine spezielle Arrestkleidung (die auch die Unterwäsche mit einbezieht). Ihm wurden alle persönlichen Gegenstände abgenommen.
Rachid soll es geschafft haben, ein Feuerzeug in die Zelle zu schmuggeln. Damit setzte er um ca. 11 Uhr die Matratze der Zelle in Brand. Nach dem optischen Eindruck der Verbrennungen, die ein Vereinsmitglied an den Körper von Rachid bei der Leichenwäsche festgestellt hat, hat er selber noch versucht, den Brand zu löschen. Ein Mitgefangener, der sich eine Arrestzelle weiter befand, wurde von den Schreien von Rachid geweckt. Rachid schrie auf arabisch, dass er gerettet werden müsse, weil es brennen würde. Der Mitgefangene drückte sofort den Alarmknopf, der sich in jeder Zelle befindet. Die Anstalt bestreitet bis heute, dass Rachid auch den Alarmknopf ausgelöst hat (Fakt ist, dass der Knopf betätigt wurde, weil der Alarm registriert wurde. Wann dieses geschehen ist, lässt sich nicht rekonstruieren, da die Polizei keine weiteren Untersuchungen für nötig hielt und die JVA den Knopf ausbauen und vernichten ließ.) Der Mitgefangene musste 15 Minuten lang den Todeskampf von Rachid mit anhören, bis die Schreie verstummten. Nachdem die Schreie verstummt waren, kamen mehrere Beamte und Mitarbeiter der Firma Kötter. Sie zogen Rachid aus der Zelle und versuchten ihn wieder zu beleben. Als der Anstaltsarzt eintraf, konnte dieser nur noch den Tod feststellen. Der Mitgefangene wurde sofort in ein anderes Hafthaus verlegt. Der Polizei wurde nicht mitgeteilt, dass es diesen Zeugen gibt. Rachid ist an einer Rauchvergiftung verstorben. Erst auf Grund unserer Intervention erfuhr die Polizei von dem Mitgefangenen. Da der Mitgefangene kurz nach dem Vorfall entlassen wurde, mussten wir für die Polizei die Adresse ausfindig machen (obwohl dieser sich ordnungsgemäß angemeldet hatte.) Dieses soll exemplarisch dazu reichen, wie „Fähig“ die Polizei gearbeitet hat. Das Verfahren ist in der Zwischenzeit eingestellt. In der JVA wurde später festgestellt, dass der Raum, in dem die Alarme zusammenlaufen, angeblich zu dem Zeitpunkt nicht besetzt war.

Wir haben noch immer viele offene Fragen. Anbei unser Fragenkatalog an die JVA, der bis heute noch nicht beantwortet wurde. (Insbesondere die letzte Frage beschäftigt mich, nach dem ich eigene Ermittlungen angestellt habe und mit vielen Menschen gesprochen habe, sehr. Im Keller gibt es eine Kameraüberwachung, auf der der Rauch sehr früh zu sehen sein musste, der Monitor befindet sich neben der Anzeigetafel für die Alarme)

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Tod von Herrn Rachid Sbaai in der JVA Büren am 30.8.1999: unser "offener" Brief vom 10.9.1999

Sehr geehrter Herr Möller,

in dem o.e. Brief hatten wir Ihnen Fragen gestellt, deren Beantwortung Sie mit dem Hinweis auf das damals laufende Ermittlungsverfahren zurückgestellt hatten.

Das Verfahren wurde inzwischen von der Staatsanwaltschaft eingestellt; wir hätten es sehr begrüßt, wenn Sie nach der Verfahrensbeendigung von sich aus alle offenen Fragen beantwortet hätten. Dies ist leider nicht geschehen, deshalb hier nochmals unsere Punkte:

- Warum haben Sie über Rachid falsche bzw. dubiose Informationen in die Welt gesetzt? Hielten Sie - im Zusammenhang mit dem ungeheuerlichen Geschehen - die von Ihnen gemachten Personenangaben für relevant? Oder sollte etwa durch Diskreditierung eine Quasi-Rechtfertigung geliefert werden?

- Wer kann eine Arreststrafe anordnen, welche Kontrollinstanz gibt es? Hat der Häftling eine Einspruchsmöglichkeit? Wenn ja, wird er über diese ausreichend belehrt? Hat er die Möglichkeit, zur Realisierung eines etwaigen Widerspruchsrechtes unverzüglich mit seinem Anwalt oder einer Person seines Vertrauens Kontakt aufzunehmen? Wie war das im Falle von Rachid Sbaai?

- Ist es richtig, dass Rachid am Tage seines Todes, am 30.8.1999, morgens aus dem Arbeitsraum zu einem Gespräch abgeholt wurde, in dessen Verlauf ihm die Anordnung der 7-tägigen Arreststrafe mitgeteilt wurde? Wurde er nach diesem Gespräch sofort in den Keller gebracht? Ist Ihnen bekannt, dass Rachid nach Aussagen von Arbeitskollegen am 30.8. kein Feuerzeug bei sich hatte, und haben Sie diese Angaben überprüft? Haben Sie geklärt, wie Rachid in den Besitz des Feuerzeuges kam, insbesondere vor dem Hintergrund, dass alle Häftlinge vor Antritt der Arreststrafe einer gründlichen Leibesvisitation unterzogen werden? Ist das Feuerzeug nach dem Brand in der Zelle gefunden worden?

- Funktionierte das Entlüftungssystem in der Arrestzelle? Entspricht es den geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Fenster in der Arrestzelle nicht geöffnet werden kann?

- Ist es richtig, dass der Alarmknopf in der Arrestzelle gedrückt war? Wenn ja, können Sie ausschließen, dass Rachid ungehört und unbeachtet Alarm ausgelöst hat?

- Wie ist es möglich, dass der Brand so spät bemerkt wurde? Rachid ist qualvoll erstickt, und er hat erhebliche Verbrennungen erlitten. Kein "lautloser Tod"! Haben die Arrestzellen schalldichte Türen, d.h. ist die Isolation so "perfekt", dass kein Ton nach außen dringt? In welcher Entfernung hält sich das Wachpersonal auf?

- Lebte Rachid noch, als die Zelle geöffnet wurde?

- Ist es richtig, dass die Löscharbeiten der Feuerwehr erschwert wurden, weil die Wasserzufuhr im Keller nicht oder nicht hinreichend funktionierte? Welche Konsequenzen werden gezogen?

- Welche Punkte werden von der Staatsanwaltschaft untersucht?


Dies unsere "alten" Fragen. Wir erlauben uns, noch zwei weitere Punkte anzuschließen:

- Können Sie angeben, wann der Häftling [Name des Mitgefangenen] am 30.8.1999 in seiner Zelle Alarm auslöste?

- Können Sie ausschließen, dass die Alarmsignale im Aufsichtsraum zurückgestellt wurden, ohne dass die Situation in den Arrestzellen unmittelbar kontrolliert wurde?


Mit freundlichen Grüßen

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Für den Vorstand des Vereins
Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.

Ich hatte Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft, durfte allerdings keine Fotokopie anfertigen. Ich habe daraufhin große Teile der Akte abgeschrieben, so dass sie fast vollständig vorhanden ist. Außerdem befinden sich noch viele weitere Dokumente zum Tod von Rachid Sbaai in meinem Besitz. Sollte jemand weitere Fragen haben, stehe ich ihm gerne zu Verfügung. Wenn jemand Interesse hat, die Geschichte von Rachid mediengerecht aufzuarbeiten, werden wir ihn selbstverständlich unterstützen. Sicherlich dürften über kaum ein Suizid so viele Unterlagen und Recherchen vorliegen, wie in diesem Fall.

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ALTANKHOU DAGWASOUNDELS
(Antirassistische Initiative Berlin,
Büro für medizinische Flüchtlingshilfe)

30. August 2000: Der Mongole Altankhou Dagwasoundels stirbt bei seiner Flucht aus der Abschiebehaft Berlin

DRK-Krankenhaus Köpenick in Berlin. In der Nacht zum frühen Morgen hin verknotet Altankhou Dagwasoundel Bettwäsche, verdreht sie, befestigt ein Ende an der Heizung und versucht, sich aus dem Fenster abzuseilen, denn vor der Tür stehen zwei Polizeibeamte, um eine Flucht zu verhindern. Das Bettzeug reißt, und Altankhou Dagwasoundel stürzt von der 6. Etage in den Tod. Am Vorabend seines Todestages war der 28-jährige Mongole aus dem Abschiebegefängnis Köpenick mit Verdacht auf Magenblutungen eingeliefert worden.
Altankhou Dagwasoundel war aus Belgien in die BRD geflohen, um seiner dort angedrohten Abschiebung zu entgehen. Hier wurde er ohne Papiere aufgegriffen und befand sich seit ca. vier Wochen in Abschiebehaft.

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KEMAL ALTUN
(Artikel aus dem in Kürze erscheinenden Heft zum Tag des Flüchtlings 2003 von PRO ASYL)

Vor 20 Jahren:
Trauer und Wut über den Tod von Kemal Altun

Am 30. August 1983 starb Cemal Kemal Altun, 23-jähriger Asylbewerber aus der Türkei, durch einen Sprung aus dem Fenster des Verwaltungsgerichts in Westberlin. An diesem Tag sollte, nach erfolgter Asylanerkennung durch das Bundesamt, die Klage des Bundesbeauftragten verhandelt werden.
Ein Jahr zuvor hatte das Bundeskriminalamt den Inhalt der Anhörung Kemal Altuns zum Anlass genommen, der türkischen Regierung den Inhalt seiner Asylakte zu übermitteln und sich zu "erkundigen", ob die Auslieferung gewünscht sei. Der junge Türke gehörte zur demokratischen Opposition. Er hatte um Asyl gebeten, weil er falsche Anschuldigungen, Folter und Gefängnis fürchtete. Die türkische Regierung ließ sich von der Bundesrepublik nicht zweimal bitten und forderte seine Überstellung in die Türkei. Das in Gang gesetzte Auslieferungsverfahren führte in der Öffentlichkeit zu einer Welle der Solidarität mit Kemal Altun. Während des politischen Tauziehens um seine Person saß der junge Asylbewerber in Auslieferungshaft, 13 Monate lang, 23 Stunden täglich allein in der Zelle. Dem Druck hielt Altun am Ende nicht mehr stand. Sein Tod veranlasste Tausende, ihre Trauer auf die Straße zu tragen.

Kemal Altuns Name steht heute für unzählige weniger bekannte Flüchtlinge, die die Angst vor der Abschiebung in die Verzweiflung treibt. In den letzten zehn Jahren zählte die Antirassistische Initiative Berlin 111 Menschen, die sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung töteten oder bei dem Versuch starben, vor der Abschiebung zu fliehen. 45 davon ließen als Abschiebungshäftlinge ihr Leben. Mindestens 385 Flüchtlinge haben sich selbst verwundet oder überlebten Suizidversuche, zum Teil schwer verletzt. Davon befanden sich fast zwei Drittel in Abschiebungshaft. Für manch einen von ihnen mag noch heute gelten, was Freunde Kemal Altuns in seine Todesanzeige schrieben: "Die Ignoranz der Justiz und der Opportunismus der Bundesrepublik Deutschland waren stärker als sein Durchhaltevermögen und unser Engagement."

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KOLA BANKOLE

Im August 1994 starb der Nigerianer Kola Bankole beim 6. Abschiebungsversuch in einer Lufthansa-Maschine am Frankfurter Flughafen. Der herzkranke Mann erstickte an einem Knebel. Zuvor war er mit Klebeband und Klettbändern an Händen und Füßen gefesselt worden, "wie eine Wurst verpackt", mit Skisocken und einem Rolladengurt geknebelt, vom Bundesgrenzschutz in das Flugzeug getragen und mit gespritzten Psychopharmaka "ruhiggestellt" worden.

Gegen die vier BGS-Beamten fand kein Prozess statt, das Verfahren wurde eingestellt. Das Bundesinnenministerium erklärte nach der Einstellung des Verfahrens gegen die BGS-Beamten auf eine Bundestagsanfrage: "Seit dem 11. November 1994 sind im BGS alle Maßnahmen untersagt, bei denen der Mund eines Betroffenen durch Anwendung unmittelbaren Zwanges geschlossen wird." Der BGS griff danach zunehmend auf andere Zwangsmittel zurück, z.B. einen Motorradhelm - den auch der 1999 gestorbene Aamir Ageeb trug.

Der Flughafenarzt war der einzige, dem der Prozess gemacht wurde. Die Anklage lautet auf unterlassene Hilfeleistung, weil der Mediziner keine Wiederbelebungsversuche unternommen hatte, als Bankole bewusstlos war. Das Verfahren wurde am 4.2.1997 vor dem Amtsgericht Frankfurt eingestellt. Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage waren der Ansicht, der Verstoß gegen die ärztlichen Sorgfaltspflichten durch unterlassene Reanimationsmaßnahmen könne durch eine Geldbuße geahndet werden.

An den Tod Kola Bankoles erinnern regelmäßig die Proteste am Frankfurter Flughafen, u.a. im Rahmen der Lufthansa-Kampagne, gegen die neue Asylbewerberunterkunft und die Abschiebungspraxis. Zuletzt gelang es am 8. Juni 2002 vor dem Terminal des Frankfurter Flughafens, fast unter den Augen der überall präsenten Polizei eine Gedenktafel für drei Todesopfer der bisherigen Abschiebungspraxis (Naimah Hajar, Aamir Ageeb, Kola Bankole) einzubetonieren.

Andrea Kothen
PRO ASYL

Kampagne gegen Abschiebungen, Abschiebeknäste und Abschiebelager

12.10.2003 www.abschiebehaft.de
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