Widerstand gegen Internierung und Abschiebungen am Frankfurter FlughafenNo Border, No Nation - Stop Deportation!Frankfurt/Main, 27.07.2001 Die 14-Uhr-Nachrichten auf hr3 brachten es als zweite Meldung, die Terminals des Frankfurter Flughafens seien heute für alle Besucher gesperrt. Einlass erhalte nur, wer ein gültiges Ticket vorzuweisen habe. Hintergrund sei die Ankündigung von Abschiebegegnern eines antirassistischen Grenzcamps, am heutigen Nachmittag dort nicht genehmigte Aktionen durchzuführen. Der Protest richte sich gegen die bestehende Asylpolitik...Zwei Stunden später gab es wegen Demonstrationen am Flughafen Stauwarnungen für das Frankfurter Kreuz! Und dies war nur der Auftakt: An drei weiteren Tagen der Camp-Aktionswoche wurde der Flughafen unter Einsatz eines polizeilichen Großaufgebots abgeriegelt. An der Abschlussdemonstration gegen Internierung und Abschiebungen am Airport haben schließlich etwa dreitausend Menschen teilgenommen - weit mehr als jemals zuvor an diesem Ort zu solchem Anliegen.
Grenzcamp 2001
"kein mensch ist illegal" - unter diesem Motto fand im vergangenen Sommer zum vierten Mal das antirassistische Grenzcamp statt. Nach ersten Ankündigungen, notfalls einen geeigneten Platz zu besetzen, und darauffolgenden schwierigen Verhandlungen konnten Ende Juli auf einem Wiesengelände bei Kelsterbach die Zelte der durchschnittlich 1000 AktivistInnen doch noch mit Genehmigung aufgebaut werden. Aktionscamps dieser Art wurden in den drei Jahren zuvor im ostdeutschen Grenzgebiet zu Polen und Tschechien veranstaltet. Thematisiert und protestiert wurde dort gegen eine Grenzpolitik, die sich auszeichnet durch personelle wie technologische Hochrüstung zur Verhinderung selbstbestimmter Einwanderung und die Einbindung der grenznah wohnenden Bevölkerung in diese "Fahndung".
Flüchtlinge und MigrantInnen werden beim Versuch, in die Festung Europa zu gelangen, von vornherein illegalisiert und gejagt und bisweilen dabei in den Tod getrieben. Im Falle der Festnahme bekommen sie Geld und Wertgegenstände abgenommen und werden sofort wieder abgeschoben. Diese unmenschlichen Zustände an den Außengrenzen finden ihre Verlängerung zunehmend im Landesinnern. Kontrollen und Razzien gegen "nicht deutsch aussehende" Menschen sind mittlerweile Alltag in jeder Großstadt. Doch der Frankfurter Flughafen markiert eine besondere "Binnengrenze", die mit dem "kein mensch ist illegal"-Camp im Sommer so öffentlichkeitswirksam wie nie zuvor ins Visier genommen wurde.
Abschiebeflughafen Nr.1
Zwischen 30.000 und 35.000 Menschen werden jährlich aus Deutschland abgeschoben. Mehr als ein Drittel davon, über 10.000 der sogenannten Deportees, müssen von Frankfurt aus fliegen. Die Vielzahl der Direktverbindungen dieses größten deutschen Flughafens schlägt auch bei den Abschiebezahlen zu Buche: Frankfurt ist seit Jahren Spitzenreiter beim Transport unfreiwilliger Passagiere. Die genannte Zahl erscheint weniger abstrakt, wenn man sie in den Tagesdurchschnitt übersetzt: 30 bis 40 Menschen sind jeden Tag betroffen. Und noch greifbarer wird die Härte und Brutalität dieses Abschieberegimes an konkreten Beispielen: die kurdische Familie mit drei Kindern, die überraschend frühmorgens um 6 Uhr aus ihrem Zimmer im Wohnheim gezerrt wird und schon um 12 Uhr in "Sicherheitsbegleitung" im Flieger nach Istanbul sitzt. Oder der Pakistani, nach erfolglosem Asylverfahren und drei Monaten Abschiebehaft in Offenbach oder Ingelheim, unter Androhung von Schlägen und weiterer Inhaftierung in die Maschine gezwungen. Oder der algerische Deserteur, der gefesselt und wie ein Paket verschnürt, von BGSlern ins Flugzeug getragen und regelrecht verfrachtet wird. Oder der Nigerianer Kola Bankole, 1994 mit Klebebandfesseln und von einem BGS-Beamten mit selbst kreiertem Strumpfknebel drangsaliert, von einem Arzt zusätzlich einem gespritzten "Beruhigungsmittel" ausgesetzt - mit dieser Tortur zu Tode gebracht in der abflugbereiten Lufthansamaschine. Oder Aamir Ageeb aus dem Sudan, mit 11 Kabelbindern gefesselt, mit Motorradhelm auf dem Kopf, von drei BGS-Beamten beim Abflug von LH-558 im Mai 1999 zu Boden gepresst, gleichermaßen erdrückt und erstickt. Die letztgenannten Todesfälle bilden die Spitze eines Eisbergs täglicher Abschiebepraxis auf Rhein/Main. Keine bedauernswerten Unfalltoten, wie es die Verantwortlichen hinzustellen versuchen, sondern bewusst in Kauf genommene Opfer einer brutalen Abschiebepolitik. Zwar hatte Innenminister Schily nach dem Tod von Aamir Ageeb die Anwendung von Gewaltmitteln zur Durchsetzung weiterer Abschiebungen einige Wochen ausgesetzt. Doch nach einer kurzen Schamfrist wurde deutlich, worauf die angekündigte "Überprüfung der Abschiebemethoden" hinausläuft: Erprobt wurden neue Fesselungstechniken, sowie Baseball- bzw. Eishockeyhelme, "die die Atmung der Betroffenen weniger einschränken".
Abschiebepolitik im Einwanderungsland
Um jeden Preis und mit aller Gewalt soll die bestehende Abschiebepolitik aufrechterhalten werden. Denn Flugabschiebungen von abgelehnten Asylsuchenden, von MigrantInnen ohne Aufenthaltsstatus oder strafrechtlich belangten Nichtdeutschen gehören offensichtlich zum unverzichtbaren Kernbestand bundesdeutscher "Ausländerpolitik". Schon vor dem 11. September, den Anschlägen in den USA, dem folgenden Krieg und neuen "Sicherheitspaketen" hatte das Bundesinnenministerium ein "Zuwanderungsbegrenzungsgesetz" vorgelegt, das sich vor allem dadurch auszeichnet, Nicht-EU-MigrantInnen weiter zu gängeln, zu kontrollieren und möglichst "verwertbar" zu halten. Aller neuen Rhetorik vom Einwanderungsland sowie den Immigrationsforderungen der Wirtschaft und der Demographen zum Trotz zielen sämtliche Kommissionsvorschläge und Gesetzesplanungen in dieselbe Richtung. Für einige zehntausend nützliche Arbeitskräfte sollen strikt limitierte High-Tech-Pforten und Dienstboteneingänge geöffnet werden, um damit der deutschen Wirtschaft Computerspezialisten, Pflegekräfte oder Erntearbeiter "passgenau" zuzuführen. Die letzten Reste des Asylrechts werden im gleichen Zug weiter beschnitten und die selbstbestimmte "illegale" Migration soll mit allen Mitteln umso härter bekämpft werden.
Migration soll Deutschland bereichern: reguliert, kontrolliert, diszipliniert - getreu der Devise, dass allenfalls jene kommen und bleiben dürfen, "die uns nutzen und nicht ausnutzen". In den vergangenen Monaten wurden nun weitere "Antiterrorismus- und Sicherheitsgesetze" durchgepeitscht, die MigrantInnen einem neuen Schub rassistischer Hetze und Verdächtigungen aussetzen. Die Abschiebepraxis bleibt auch deshalb ein zentrales Droh-, Abschreckungs- und Steuerungsinstrument gegen die Unerwünschten, gegen die politisch Renitenten, gegen die "Illegalen".
Migration als Menschenrecht
Menschen verlassen ihre Herkunftsregionen; sie wandern aus, migrieren aus verschiedensten Gründen: wegen Bürgerkrieg oder politischer Verfolgung, wegen ethnischer oder sexistischer Unterdrückung, um Geld zu verdienen oder zu studieren, aus Perspektivlosigkeit oder um einfach etwas Neues zu erleben.
"Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, wo und wie er leben will. Der Regulierung der Migration und der systematischen Verweigerung von Rechten steht die Forderung nach Gleichheit in allen sozialen und politischen Belangen entgegen, nach Respektierung der Menschenrechte jeder Person, unabhängig von Herkunft und Papieren". Bereits 1997 formulierte der Appell "kein mensch ist illegal" diese Ausgangspunkte eines konsequent menschenrechtlichen und antirassistischen Politikverständnisses, die bis heute angesichts der erwähnten Entwicklungen nichts an Aktualität eingebüßt haben. Von zahlreichen Initiativen und Organisationen unterstützt wurde der Appell in den letzten Jahren verstärkt zum politischen Bezugsrahmen verschiedener Bleiberechtskampagnen, Zufluchtsprojekten sowie medizinischer Flüchtlingshilfen. Auf den "ersten Brennpunkt der Illegalisierung", die Situation an den Außengrenzen, zielt das Projekt der "kein mensch ist illegal"-Grenzcamps. Gegen den "Endpunkt der Entrechtung", gegen die Abschiebungen, wird immer wieder vor Abschiebegefängnissen demonstriert und natürlich an den Flughäfen.
"Stop Deportation Class!"
Nicht zuletzt ausgelöst durch den Abschiebetod von Aamir Ageeb an Bord einer Lufthansamaschine initiierten einige Gruppen aus dem Netzwerk "kein mensch ist illegal" im Frühjahr 2000 die sogenannte "deportation class"-Kampagne. Fluglinien, die nicht nur mit Economy oder Business Class, sondern auch am Abschiebegeschäft verdienen, bei denen also die Behörden Plätze für solche Zwangstransporte buchen können, sollten unter diesem ironischen und doch ernsten Slogan - "stop deportation class!" - mit Protesten konfrontiert, ja möglichst zur Aufgabe dieser Kollaboration gezwungen werden. Exemplarisch wurde Lufthansa, in deren Maschinen die weitaus meisten Abschiebungen vollzogen werden, zum ersten Ziel einer phantasievollen Imageverschmutzungskampagne. Zeitungen, Flugblätter, Transparente und Webseiten wurden erstellt, in denen das Design und das Logo von Lufthansa kopiert, abgewandelt oder gar mit "deportation class-Sonderangeboten" verfälscht wurde. Erste Protestaktivitäten z.B. am LH-Stand auf der Tourismusmesse in Berlin, in ihrem Ausbildungszentrum in Seeheim-Jugenheim oder vor der Pilotenschule in Bremen hatten gerade begonnen, als sich der Lufthansavorstand erstmals gezwungen sah, zu reagieren: Wenn Abzuschiebende "erkennbaren Widerstand leisten", so die Pressemitteilung, würde der Transport verweigert. Doch weder wurde konkretisiert, wie laut jemand schreien oder wie stark jemand zappeln muss, um seinen Widerstand "erkennbar" zu machen, noch gab es jemals eine entsprechende Anweisung an die LH-Piloten. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen gefesselte Menschen mit Lufthansa ausgeflogen werden oder die PilotInnen allenfalls durch das Eingreifen beherzter Passagiere zur Transportverweigerung gezwungen werden. Vor diesem Hintergrund sieht sich Lufthansa bis heute immer wieder mit neuen Aktionsformen konfrontiert: mit Protesten auf ihren Aktionärsversammlungen oder mit Kundgebungen vor ihren Abflugschaltern, nicht zuletzt hier in Frankfurt. Im vergangenen Juni zielte eine - für bundesdeutsche Verhältnisse neuartige - "Onlinedemonstration" auf das Webseitenportal der Lufthansa: Tausende von InternetnutzerInnen schickten gleichzeitig ihre Emails an die zentrale LH-Adresse - die Masse der Zugriffe bewirkte zumindest kurzfristig eine virtuelle Blockade. Bei dieser Aktion ging es jedoch weniger um ein elektronisches Störmanöver als um die damit verbundene Protestöffentlichkeit. Und das mit größtem Erfolg: Die Presse war voll von Artikeln zur Premiere dieser Protestform, die "deportation class" der Lufthansa wurde erneut in der Öffentlichkeit angeprangert.
Sand in das Getriebe der Abschiebemaschinerie streuen ...
Doch die Antiabschiebekampagne der "militanten Menschenrechtler", wie die Bild-Zeitung die AktivistInnen bezeichnete, konnte nicht nur auf der medialen, symbolischen Ebene Erfolge verbuchen. Bereits im Februar 2000 hatte Cockpit, die größte deutsche Pilotenvereinigung, eine deutliche Empfehlung an alle ihre Mitglieder verschickt. Flugkapitäne sollten sich grundsätzlich weigern, Passagiere zu befördern, die nicht freiwillig fliegen. "Willing to travel" sollte das Kriterium sein, nach dem ein Transport erfolgen könne. Es waren leider keine menschenrechtlichen Erwägungen, die Cockpit zu diesem Schritt getrieben hatten. Hintergrund bildete vielmehr die berechtigte Befürchtung, bei Verletzungen oder gar Tod der "Deportees" zukünftig juristisch zur Rechenschaft gezogen zu werden. Denn in und mit der Lufthansakampagne war gleichzeitig eine Debatte zur Frage der Bordgewalt entstanden, wer also für die gewalttätigen Vorfälle im Zusammenhang mit Abschiebungen verantwortlich gemacht werden kann. In mehreren Gutachten stand zu lesen, dass die Piloten die Bordgewalt eben nicht einfach an die BGS-Beamten delegieren können, dass sie vielmehr selbst in der Verantwortung bleiben. Somit wurde es im vergangenen Jahr zunehmend wahrscheinlicher, dass Abschiebungen abgebrochen werden, sobald die betroffenen MigrantInnen zum Ausdruck bringen, dass sie nicht freiwillig mitfliegen.
... und "ein kleiner Sieg"
Geradezu sensationell verlief der Start einer "deportation class"-Kampagne gegen eine Airline, die über viele Jahre ihr Geschäft mit Charterabschiebungen gemacht hatte. Tarom, eine rumänische Fluggesellschaft, beförderte wöchentlich 50 bis 80 "Deportees" von Düsseldorf Richtung Bukarest. Unter den Betroffenen befanden sich in der Mehrzahl türkische Staatsangehörige, oftmals kurdische Familien, die von dort weiter nach Istanbul abgeschoben wurden. Im Mai 2000 wurden erstmals in mehreren linken Zeitungen sowie im Internet Artikel zu Taroms Verwicklung ins "Deportation Business" veröffentlicht. Anfang Juni "besuchten" dann kleine AktivistInnengruppen die drei in Deutschland befindlichen Tarom-Büros. In Berlin und Frankfurt blieb es bei Go-Ins und Protestplakaten oder Parolen auf den Schaufensterscheiben. In Düsseldorf gab es eine kurzfristige Besetzung. Die Forderungen waren überall gleich: sofortiger Stop der Tarom-Beteiligung an den Abschiebungen. Dem Airline-Management in Bukarest wurden alle Texte zugeschickt, mit einem dezenten Hinweis auf die ja viel umfassendere Kampagne gegen Lufthansa. Die Reaktion erfolgte prompt. Tarom stornierte sofort die wöchentlichen Abschiebecharter; in einem späteren Brief betonte der Generalmanager als Grund den möglichen Imageverlust, den weitere Aktionen von Menschenrechtlern mit sich bringen könnten. Überraschend schnell und effektiv konnte ein für BGS und Abschiebebehörden nur schwer zu ersetzender Ausfall bewirkt werden, denn Tarom war jahrelang ein "treuer" und mit eigenem Sicherheitspersonal arbeitender Abschiebedienstleister.
"Deportations are a crime!"
"Abschiebungen sind ein Verbrechen!", hallte es in den vergangenen Jahren schon mehrfach durch die Demonstrationslautsprecher im Terminal. Bedrohte und betroffene Flüchtlinge und MigrantInnen formulieren um einiges schärfer, was sie als tägliche Angst und bisweilen regelrechten Terror erleben oder erlebt haben. Einige Selbstorganisationen, wie z.B. die afrikanische Gruppe "The Voice", spielen eine zunehmend wichtigere Rolle im Widerstand gegen die Abschiebepolitik. Sie machen in ihren Communities bekannt, wie und wann am besten Abschiebungen zu verhindern sind, sie decken immer wieder auf, mit welcher Brutalität BGS-Beamte Zwangsausweisungen in Einzelfällen durchführen. Die Beteiligung dieser Flüchtlingsorganisationen, wie z.B. am Grenzcamp in Kelsterbach, bietet die Chance, antirassistische Kampagnen von Betroffenen wie auch von UnterstützerInnen und AktivistInnen zusammenzubringen und neue Kampfformen zu entwickeln. Diese werden nötig sein, um das absehbar noch restriktivere Abschieberegime unter Innenminister Schily so effektiv wie möglich zu attackieren, an allen verantwortlichen Stellen und Institutionen und immer wieder auf den Flughäfen.
... quasi ein Grenzgefängnis
"Im ersten Monat ist es nicht so schlimm, denn man wartet noch auf eine Entscheidung, aber danach ist es tödlich. Das Leben hier hat keinen Wert mehr. Kein Unterschied zwischen heute und gestern, zwischen Tag und Nacht, man sitzt vor dem Fernseher. Essen, schlafen, absolut kein Privatleben. Ich leide unter der psychischen Belastung: Was wird morgen? Werde ich zurückgeschickt? Was erwartet mich? Viele Fragen kann mir niemand beantworten. (...) Man knüpft viele Kontakte und Freundschaften und ich fühle mich wie in einer großen Familie. Und dann wird einer aus dieser großen Familie zurückgeschickt. Das ist für mich unbeschreiblich. Ich kann diesen Schmerz nicht beschreiben. Außerdem erweckt dies bei mir neue Ängste und bereitet mir schlaflose Nächte, denn vielleicht werde ich der Nächste sein!" Was hier ein sudanesischer Asylsuchender nach 83 Tagen im Internierungslager am Frankfurter Flughafen beschreibt, lässt sich kaum klarer darstellen. Die dort eingesperrten Frauen, Männer und Kinder stehen permanent unter Hochspannung, psychische Erkrankungen und "Extremreaktionen" sind an der Tagesordnung, Suizidversuche keine Seltenheit.
Tod im Transit
Naimah Hadjar befand sich 238 Tage in Haft und Psychiatrie, als sie sich im Mai 2000 im Internierungslager das Leben nahm. Ihr Vortrag über Einreiseweg und Fluchtgründe wurden als "im wesentlichen unsubstantiiert und vage gehalten, außerdem in hohem Maße unglaubhaft" beurteilt. Ihr Asylantrag wurde als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt, die vorgesehene Abschiebung konnte wegen fehlender Identitätspapiere nicht vollzogen werden. Offiziell sollen Asylsuchende in der "haftähnlichen Unterbringung am Flughafen" nicht länger als 19 Tage bleiben müssen. Doch in Fällen fehlender Ausweispapiere, wie bei Frau Hadjar, werden die Betroffenen vor die Wahl gestellt: entweder sie unterschreiben eine "Freiwilligkeitserklärung", mit der sie bestätigen, weiter am Flughafen bleiben zu wollen, oder sie werden dem Haftrichter vorgeführt, der in aller Regel Abschiebehaft anordnet. Naimah Hadjar durchlief alles: Abschiebehaft im Frauengefängnis Preungesheim, Psychiatrie, dann zurück ins Flughafenlager. Ihre psychische Verfassung wurde zunehmend schlechter, ihre Verzweiflung und Angst vor der Abschiebung immer größer. Sie verlor alle Hoffnung und erhängte sich in der Dusche des Internierungslagers. Die Medien berichteten ausführlich, ein weiteres Opfer der Abschiebepolitik war notwendig, damit das Internierungslager wieder einmal in die Schlagzeilen geriet. Politiker aller Couleur heuchelten Betroffenheit, um dann allenfalls auf den geplanten Neubau mit besseren räumlichen und sozialen Bedingungen zu verweisen. Einigkeit besteht bei den Verantwortlichen darüber, dass dieses Grenzgefängnis am Flughafen existieren muss. Ihre Art der Logik: Ansonsten würden die Schlepper am nächsten Tag über dieses neue Schlupfloch Bescheid wissen und neue Flüchtlingsströme sich via Flughafen Frankfurt ins "deutsche Sozialhilfeparadies" ergießen...
Ein "Extra"-Flughafengesetz
Einen eigenen Paragrafen 18a des Asylverfahrensgesetzes hatten die ParlamentarierInnen 1993 abgestimmt, um die "Schlupflöcher Flughäfen zu stopfen". Denn damals wurde das Grundrecht auf Asyl demontiert, alle Nachbarländer der BRD wurden zu sogenannten sicheren Drittstaaten erklärt. Wer seitdem über den Landweg einreist, muss solch ein Drittland durchquert haben und dementsprechend wird ein Asylantrag grundsätzlich abgelehnt. Die AntragstellerInnen hätten ja schon dort ihr Gesuch einreichen können, beispielsweise in Polen oder Tschechien. Wem irgendwie konkret nachzuweisen ist, dass er oder sie durch eines dieser Länder gekommen ist oder gar in der Nähe der Grenze den "Menschenjägern" des BGS in die Hände fällt, wird unversehens zurückgeschickt. In Polen und Tschechien z.B. erwartet die Betroffenen dann immer häufiger die Abschiebehaft in neugebauten
Gefängnissen und Lagern, finanziert - als "Infrastrukturhilfen" - durch Geldmittel zunächst aus Deutschland und nun aus Fonds der Europäischen Union. Mit der Aufstellung migrationspolitischer Forderungen gegenüber den künftigen EU-Mitgliedsstaaten Osteuropas seitens der EU geht ein räumliches und zeitliches Vorverlagern weiterer Abschottungspolitik einher, da die Beitrittskandidaten zu dieser "Werte-Gemeinschaft" bereits angefangen haben, diese Teile der Beitrittsbedingungen umzusetzen.
Wer also über Land nach Deutschland einreist, und das sind über 95% der heute noch ca. 90.000 Asylsuchenden pro Jahr, wird vom Asylrecht
systematisch ausgeschlossen. Es erfolgt allerdings eine ausländerrechtliche Prüfung nach Verfolgungskriterien der Genfer Flüchtlingskonvention, und wem nicht nachzuweisen ist, durch welches Land er oder sie gekommen ist, kann das Verfahren auch bis zum Ende betreiben. Der Anspruch auf eine Asylrechtsprüfung im Sinne des alten §16 des Grundgesetzes beschränkt sich auf jene, die per Flugzeug oder auch per Schiff direkt aus einem Verfolgerstaat oder einem "nichtsicheren Drittland" in die BRD einreisen. Das weitere Procedere dieser Antragstellung ist dann in erwähntem §18 des Asylverfahrensgesetzes niedergeschrieben. Nur wer mit gültigem Pass ankommt, und das ist naturgemäß bei Flüchtlingen die absolute Seltenheit, kommt in ein gewöhnliches Asylverfahren und wird direkt in eine Erstaufnahmestelle - die beiden hessischen sind in Schwalbach und Gießen - weitergeleitet. Alle anderen, die der BGS entweder schon an den ankommenden Flugzeugen abfängt oder im Transitbereich in der Passkontrolle aufgreift, müssen ins sogenannte Flughafenverfahren. Dabei handelt es sich um ein besonderes Schnellverfahren, das in vielen Fällen schon nach gut zwei Wochen beendet ist und das die AntragstellerInnen dort abwarten müssen. Bis dahin erfolgt juristisch keine Einreise, die betroffenen Menschen bleiben interniert, seit Jahren nun im sogenannten Gebäude 182/183 auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens. Und die rechtliche Absurdität wird auf die Spitze getrieben, wenn Flüchtlinge aus dem Flughafenverfahren zu notwendigen Behandlungen ins Krankenhaus müssen. OP-Räume und Krankenhauszimmer in der Frankfurter Uniklinik oder in Höchst werden dann zu quasi extraterritorialen Zonen umfunktioniert, indem zwei BGS-Beamte vor der Türe sitzen und die Nichteinreise symbolisieren.
"Haftähnliche Unterbringung"
Über 70 Betten verfügt die Flüchtlingsunterkunft, darüber hinaus stehen weitere 22 Notbetten bereit. Doch diese werden kaum mehr benötigt, denn auf ca. 1.500 Asylsuchende im Jahr 2000 ist die Anzahl der Neuankömmlinge gesunken. Ungefähr ein Drittel der Betroffenen wird direkt aus diesem Lager wieder abgeschoben, die anderen zwei Drittel können, häufig erst nach monatelangen juristischen Auseinandersetzungen, einreisen.
Regelmäßig sind 40 bis 80 Menschen in dem Gebäude eingesperrt, seit dem 1. November 1999 auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Von Manfred Kanther auf den Weg gebracht, hat es sich Otto "Manfred" Schily nicht nehmen lassen, die hilfloseste Flüchtlingsgruppe, alleinstehende Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren, ebenfalls dieser Tortur zu unterwerfen und einen Kinderknast zu eröffnen. Bis November 1999 durften sie noch einreisen, nachdem sie am Flughafen ankamen. Jetzt sind auch sie hinter Panzerglas und Stacheldrahtzäunen weggesperrt, bewacht von Uniformierten des BGS, mit Blick auf deren paramilitärischen Fahrzeugpark.
Die räumlichen und sozialen Umstände im Internierungslager werden allerseits als unzureichend bis unmenschlich charakterisiert. Elf Zimmer mit Doppelstockbetten und zwei Aufenthaltsräume - eine Privatsphäre ist ausgeschlossen. Dazu kommen ungenügende Sanitäranlagen und ein stickiges Raumklima, weil sich die vergitterten Fenster kaum öffnen lassen. Schließlich wird häufig Kerosingeruch in den Belüftungsanlagen
umgewälzt. In den Sommermonaten wird es unerträglich heiß. Für den "Hofgang" wurde weit ab vom Gebäude, im Bereich der Cargo City Süd, eine Rasenfläche eingezäunt; per Bus und unter starker BGS-Bewachung können die Flüchtlinge dort für eine knappe Stunde Frischluft schnappen.
Zwar hat sich die Zahl der ankommenden Flüchtlinge im Flughafenverfahren verringert, doch die Betroffenen waren in den vergangenen Jahren durchschnittlich für immer längere Zeiträume eingesperrt. In Einzelfällen mussten Flüchtlinge dort ein ganzes Jahr ausharren, Naimah Hadjar nahm sich, wie erwähnt, nach acht Monaten Zwangsaufenthalt das Leben.
Für die Betreuung der Flüchtlinge ist der Flughafensozialdienst zuständig, dessen MitarbeiterInnen sich zweifellos bemühen, die unhaltbaren Bedingungen etwas erträglicher zu gestalten und psychische Krisen der Betroffenen aufzufangen. Doch immer unter dem Druck, dass die Betreuung einem privaten Anbieter übertragen und die Situation dann noch unerträglicher und unkontrollierbarer wird, steckt der Sozialdienst in einer typischen Sachzwangfalle. Die grundlegende Kritik an der Existenz solch einer Einrichtung, z.B. in der Öffentlichkeitsarbeit des Sozialdienstes, wird immer leiser. Dieser Vorwurf bezieht sich insbesondere auf Situationen, in denen die Betroffenen selbst protestieren wollen und kaum mehr mit Ermutigung rechnen können. Immer wieder stattgefundene Hungerstreiks führten in den vergangenen Jahren zu keinerlei Verbesserungen, geschweige denn zu den geforderten Freilassungen bzw. Einreisegestattungen. Insofern fehlt der Ansporn zumindest begrenzter Erfolgsmöglichkeiten. Allenfalls in Form anwaltlicher Unterstützung oder mittels informeller Verhandlungen mit Bundesamt oder Innenministerium lassen sich in Einzelfällen Erleichterungen durchsetzen.
Bemerkenswert sind zudem die regelmäßigen Ausbruchsversuche, die in einigen Fällen, wie zuletzt im November 2001, erfolgreich verlaufen, trotz der immer stärkeren "Sicherheitsvorkehrungen".
Im August 2001 haben die Bauarbeiten für ein neues Internierungslager begonnen. Bislang bleibt unklar, ob es um einen etwas weniger bedrückenden Ersatz für das bestehende Gebäude geht oder gar um ein konzeptionell neues Vorhaben. In den letzten Monaten haben sich nämlich Informationen verdichtet, wonach neben dem Grenzgefängnis (zur Verhinderung oder Verweigerung der Einreise) auch ein zusätzlicher Abschiebeknast auf dem Gelände des Flughafens neu gebaut werden soll.
Angesichts des generellen Unrechts staatlicher Flüchtlingspolitik, angesichts der beschriebenen unmenschlichen Bedingungen, angesichts einer Praxis der Schnellverfahren, die Flüchtlingen allenfalls mit rechtsanwaltlicher Unterstützung eine minimale Chance lässt, angesichts des fast völligen Ausgeliefertseins gegenüber dem BGS, der zweimal täglich darauf besteht, Anwesenheiten zu überprüfen, und damit die Flüchtlinge jeweils in Angst und Schrecken versetzt, kann es nicht darum gehen, sich mit einer etwaigen "freundlicheren" Internierung abzufinden. Die einzige angemessene Konsequenz liegt in der Schließung des Internierungslagers. Sofort und ersatzlos!
"No border, no nation, stop deportation!"
Keine Grenze, keine Nation, Abschiebungen stoppen! - dies war sicher die meistgerufene Parole des Grenzcamps, insbesondere bei den Aktionen direkt am Flughafen. Wie eingangs erwähnt, fanden die Proteste eine größere Medienöffentlichkeit als je zuvor. Zum einen wirkten die Auseinandersetzungen eine Woche früher um den Weltwirtschaftsgipfel in Genua noch nach, zum anderen machte die Fraport einen entscheidenden, unglaublich öffentlichkeitswirksamen Fehler. Grundsätzlich sollte jede Demonstration innerhalb der Terminals unterbunden werden und durchsetzen ließ sich das nur mittels einer kompletten Abriegelung aller Eingangstüren, der Aussperrung aller, die über kein Ticket verfügten - kurz: durch eine Selbstblockade.
Diese Vorgehensweise war ungewöhnlich, denn in den vergangenen Jahren waren immer wieder Kundgebungen im Flughafeninnern durchgeführt worden. Laut, bunt, mit vielen Transparenten und Trommeln quer durch das Terminal, Kundgebungsbeiträgen in mehreren Sprachen, Protest vor dem Lufthansaschalter... In solchem, doch sehr symbolischen Rahmen bewegten sich die schon regelmäßigen Aktionen am Flughafen.
Gedenktafelaktionen...
Kurz nach dem Tod von Naimah Hadjar, im Mai 2000, protestierten so ca. 400 Menschen, im Dezember dann sogar über 500 DemonstrantInnen. Dabei wurde die Bereitstellung eines Platzes für eine Gedenktafel zur zusätzlichen Forderung, wie natürlich weiterhin die Schließung des Internierungslagers und ein Stopp aller Abschiebungen verlangt worden ist. Das Anliegen zur Anbringung dieser Gedenktafel, auf der namentlich die drei Opfer der Abschiebepolitik am Frankfurter Flughafen benannt sind und gleichzeitig zum "Eingreifen gegen jede Form des Rassismus" aufgefordert wird, richtete sich unmittelbar an die Fraport als Flughafeneignerin. Hunderte von Initiativen und Einzelpersonen unterstützten deren Platzierung im Terminal, doch Fraport lehnte ab und verhielt sich völlig ignorant. Vor diesem Hintergrund rief das "Aktionsbündnis gegen Abschiebungen" für den 26. Mai zur "Öffentlichen Anbringung der Gedenktafel im Terminal" auf; einige, zum Teil prominente VertreterInnen von Menschenrechtsorganisationen kündigten ihre Beteiligung an. Nun reagierte die Fraport recht schnell, und um eine absehbar öffentlichkeitswirksame Auseinandersetzung zu vermeiden, machte sie ein "Angebot". Befristet auf einen Tag(!) werde ein Platz zur Aufhängung der Tafel bereitgestellt, dort könne auch eine Kundgebung abgehalten werden. Jedoch werde keine erneute Demonstration im Flughafengebäude geduldet, - "immer häufiger und mit immer mehr TeilnehmerInnen", so die Argumentation, würden solche Aktionen zunehmend zur Behinderung von Abfertigungsabläufen führen. Erstmals wurde damit per formalem Hausrecht versucht, das Demonstrationsrecht in diesem quasi öffentlichen Raum zu unterbinden. Das "Angebot", die Tafel für einen Tag aufzuhängen, wurde zwar als "ein erster kleiner Schritt" angenommen, doch der Präzedenzfall eines Demonstrationsverbots als völlig inakzeptabel abgelehnt. Entsprechend wurde die Auftaktkundgebung am 26. Mai ins Terminalinnere verlegt und wie erhofft, wagte die Fraport letztlich nicht, gegen etwa 300 dort versammelte DemonstrantInnen besondere Maßnahmen durchzusetzen. Doch war erstmals ein sehr großes Polizeiaufgebot im Einsatz und die Drohung des "Einschreitens" - in der vergeblichen Hoffnung, die VeranstalterInnen einschüchtern zu können - wurde von der Fraport bis zum Beginn der Kundgebung aufrechterhalten.
... und Demonstrationsverbote
Nachträglich war dann diese "Niederlage" der Fraport eine Begründungslinie für die Entscheidung während des Grenzcamps, nun den kompletten Terminalbereich für alle zu sperren, die kein Ticket vorweisen können. Die Fraport-Verantwortlichen sahen dies augenscheinlich als einzigen Weg, das Demonstrationsverbot durchzusetzen, koste es, was es wolle. Und sie scheinen die Hoffnung damit zu verbinden, Protestdemonstrationen, sicher auch im Hinblick auf die anstehenden Auseinandersetzungen zur Flughafenerweiterung, dauerhaft aus den Terminals zu verbannen.
Doch schon eine Woche nach dem Grenzcamp, am "Tag der offenen Tür" auf dem Flughafen, mischten sich 20 Clowns unter die Menge auf der Besucherterrasse. Nichtsahnende Security-Mitarbeiter an der Kontrollstelle wollten die Pappnasen und JongleurInnen, die sie als Teil des offiziellen Unterhaltungsprogramms ansahen, sogar durch Personaleingänge lotsen, bis sie irritiert begriffen, was los war. Mit Transparenten und Sprechchören skandierten die Clowns lautstark gegen Abschiebungen.
Am 8.12.2001 "machte Fraport wieder dicht": Reaktion auf die Ankündigung einer erneuten regionalen Demonstration. Die Terminaltüren wurden einmal mehr für alle BesucherInnen geschlossen, und 400 TeilnehmerInnen zogen zum Tor 3 in die Nähe des Internierungslagers, um die eingesperrten Flüchtlinge mit vielsprachigen Reden und Musik aus einem lautstarken Soundsystem zu grüßen und zu ermutigen. Zwei Tage später, zum internationalen Tag der Menschenrechte, gingen 30 AktivistInnen einen Schritt weiter. "Wir steigen der Fraport aufs Dach", stand auf einem Flugblatt zu lesen, das auch einem hr3-Kamerateam und anwesenden JournalistInnen übergeben wurde. Zwei Vordächer wurden vorübergehend besetzt, Transparente fotogen positioniert, und einmal mehr die Flüchtlinge, die von den Fenstern ihrer Zwangsunterkunft aus zurückwinkten, per Megaphondurchsagen ermutigt.
Und mit unangekündigt spontanen wie auch öffentlich mobilisierten Protesten ist weiterhin zu rechnen. Ruhe, das wurde der Fraport in einem offenen Brief schon im Jahre 2000 deutlich versichert, wird es keine geben, solange Menschenrechtsverletzungen in Form von Abschiebungen und Internierungen auf dem Frankfurter Flughafen zum Alltag gehören. Es werde ja, so der Text des Briefs lakonisch, von der Fraport kein menschenrechtlicher Ansatz erwartet, dass sie also aus humanitären oder menschenrechtlichen Gründen Abschiebung und Internierung auf dem Flughafengelände verweigere. Doch wer ständig mit grenzenloser Weltoffenheit werbe, der solle wenigstens das "willing to travel" zum Kriterium der Beförderung machen, die Zwangsbeförderungen unterbinden und die Internierungsgebäude abschaffen. Das sind und bleiben die zentralen und kompromisslosen Forderungen antirassistischer Gruppen zum Frankfurter Flughafen.
"Spuren der Gewalt"
"Zehntausende von Geschäftsleuten und Touristen jetten täglich durch dieses ´Tor zur Welt`. Glitzer und Pomp der Air-Port-City blenden aus, wovon dieser ´Tempel der Moderne`lebt: von der Unterwerfung und Ausbeutung quer durch alle Erdteile. Die damit geschaffenen Armutsregionen und Kriegszonen sind - unsichtbar - tausende Kilometer entfernt. Und doch zieht sich eine schmale Spur dieser Gewalt durch die Terminals am Frankfurter Flughafen, wenn MigrantInnen in Hand- oder sogar Fußschellen durch die Abflughallen gezerrt werden...". Sehr zutreffend bis heute, was schon 1994 eine antirassistische Gruppe aus der Region formulierte, auch wenn die Abschiebungen mittlerweile auf versteckteren Wegen und nicht mehr direkt durch die Terminals vollzogen werden.
"Zwischen Fracht und Flucht" lautete dann auch die Überschrift eines Artikels in der Campzeitung, die in 40.000-facher Auflage während der Campwoche im August im und rund um den Flughafen verteilt wurde. Am Beispiel der Schnittblumeneinfuhren von Kenia nach Frankfurt wurde dargestellt, wie PlantagenbesitzerInnen, Blumengroßhandlungen, Flughafengesellschaften und Airlines bestens an einem Geschäft verdienen, das für die betroffenen Menschen in erster Linie Landraub und Bodenvergiftung, Niedrigstlöhne und Krankheiten bedeutet. Die Wachstumszahlen der Fracht, kein unwesentliches Argument der AusbaubefürworterInnen, gehen vielfach mit Abhängigkeits- und Ausbeutungsverhältnissen in den Ländern des Südens einher, die dann die dort lebenden Menschen in die Migration treiben. Ein Zusammenhang, der zwar allzuoft ausgeblendet bleibt, aber mehr als eine Ahnung davon gibt, wie sehr die Anliegen von Abschiebe- und AusbaugegnerInnen sich überschneiden.
Die Verknüpfung von Menschenrechts- und Bürgerrechtsbewegung, gerade hier rund um den Rhein-Main-Flughafen, stellt eine grundsätzliche Herausforderung dar, bei der beide Seiten, inhaltlich wie praktisch, noch eine ganze Menge zu gewinnen haben.
Informationen im Internet:
http://www.aktivgegenabschiebung.de
http://www.deportation-alliance.com
http://www.humanrights.de
http://germany.indymedia.org/antirassismus.html
http://www.noborder.org
Kontaktadresse:
AG3F / kein mensch ist illegal - Hanau, Metzgerstr. 8, 63450 Hanau
Tel. und Fax: 06181/184892
Email: AG3F@comlink.org
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Was können Sie als Fluggast
gegen Abschiebungen tun?
Jeden Tag wird von deutschen Flughäfen abgeschoben. Menschen, die Zuflucht oder ein besseres Einkommen gesucht haben, werden ausgewiesen, weil ihnen die Behörden nicht glaubten oder weil sie den falschen Pass haben. Es kann also gut sein, dass in Ihrem Flugzeug Menschen sitzen, die nicht freiwillig fliegen. Manchmal fliegen diese in eine ungewisse, oft in eine gefährliche Situation. Manche besteigen das Flugzeug gefasst, manche sind willenlos, manche weinen und manche wehren sich. Sie schreien, versuchen sich auf den Boden zu werfen, zerren an ihren Fesseln.
Wir bitten Sie: Greifen Sie ein, wenn Sie solche Vorfälle mitbekommen.
Im folgenden finden Sie einige Tipps, was Sie tun können:
- Erkundigen Sie sich bereits beim Einchecken, ob in Ihrem Flugzeug Menschen abgeschoben werden, zeigen Sie damit, dass sie solche Zwangstransporte ablehnen.
- Beobachten Sie aufmerksam, ob sich auf Ihrem Flug Abzuschiebende an Bord befinden, vor allem auf den hinteren Sitzen und eventuell hinter einem Vorhang.
- Nehmen Sie mit Fluggästen, bei denen es sich um Abzuschiebende handeln könnte, Kontakt auf. Fragen Sie, ob er oder sie Unterstützung braucht, ob Sie jemanden informieren sollen.
- Nehmen Sie Gewaltanwendung von seiten des Bundesgrenzschutzes, der Sicherheitsdienste der Fluggesellschaften oder so genannter Sicherheitskräfte des Zielstaates des Fluges nicht einfach hin. Sprechen Sie die Beteiligten sofort an oder nehmen Sie Kontakt zu anderen Reisenden auf, um einen Solidarisierungseffekt herzustellen.
- Gehen Sie nach vorne zum Flugkapitän oder fordern Sie das Flugpersonal auf, den Piloten zu holen. Bei ihm liegt die letztendliche Entscheidung über den Zwangstransport.
- Protestieren Sie laut! Und solange Sie sich nicht hinsetzen und nicht anschnallen, darf das Flugzeug nicht starten.
- Kündigen Sie an, mit der Fluggesellschaft künftig nicht mehr zu fliegen, wenn sie sich an Abschiebungen beteiligt. Kündigen Sie an, die Medien einzuschalten.
- Dokumentieren Sie die Vorgänge im Flugzeug, wenn möglich auch mit Fotos.
Lassen Sie sich vom Bundesgrenzschutz nicht einschüchtern. Bitten Sie auch andere Fluggäste, als Zeugen für die Vorfälle zur Verfügung zu stehen. Antirassistische Gruppe Für Freies Fluten, Hanau
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