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Rubrik: Aktion  

Flucht ist kein Verbrechen! Aufruf zur Demonstration

Freiheit ist ein Menschenrecht. Wir fordern: Abschiebehaft abschaffen!!!

Büren, 01.06.1997

Man könnte denken, es sei inzwischen Routine, ist es aber nicht! Denn: es ist unverändert notwendig, gegen den Abschiebeknast in Büren zu demonstrieren, der jetzt schon seit über drei Jahren existiert und das größte Abschiebegefängnis der BRD ist. Seit dem Asylkompromiß von 1993 ist die Zahl der nach Deutschland kommenden AsylbewerberInnen - obwohl sich weltweit die Lage durch Kriege, Ausbeutung, Verelendung und Verfolgung für viele Menschen noch verschlimmert hat - zurückgegangen. Die deutsche Abschottungspolitik trägt ihre Früchte! Dabei dient die Anordnung von Abschiebehaft unverändert als wirksames und oft eingesetztes Abschreckungsinstrument gegen Flüchtlinge. Dies läßt sich auch am Beispiel des Bürener Abschiebeknastes nachweisen: Im Mai 1997 sind in Büren über 400 Menschen eingesperrt, während es im Januar 1996 noch knapp 200 waren; Menschen, die hier Unterstützung, Solidarität und Hilfe suchen, aber keine bekommen.

Für die Inhaftierung reicht der Umstand aus, daß die Flüchtlinge in Deutschland keine Aufenthaltsgenehmigung haben und der "begründete Verdacht" der Ausländerbehörde besteht, daß der Ausländer/die Ausländerin sich der Abschiebung entziehen will. Abschiebehaft kann zunächst einmal 6 Monate dauern. Wenn der Ausländer oder die Ausländerin in Abschiebehaft bei der Beschaffung der notwendigen Papiere nicht ausreichend "mitwirkt", kann die Abschiebehaft auf bis zu 18 Monate, d.h. eineinhalb Jahre verlängert werden. In einigen Fällen wird diese Haftzeit konsequent ausgenutzt, dem Flüchtling dennoch nach seiner Haft keine Aufenthaltsgenehmigung gewährt, womit er sich wiederum illegal in Deutschland aufhält und wieder in Abschiebehaft genommen werden kann.

Abschiebehäftlinge haben in der Regel keinerlei Straftat begangen, ihnen wird die Freiheit entzogen, damit ein Verwaltungsakt, nämlich die Abschiebung, durch die Ausländerbehörde durchgeführt werden kann. Damit verstößt Abschiebehaft gegen rechtsstaatliche und menschenrechtliche Mindeststandards. Die Haftbedingungen in Abschiebehaft sind vergleichbar mit denen in Strafhaft - bis auf die Streichung aller Regeln der Strafvollzugsordnungen, die mit Resozialisierung zu tun haben. Die Ausländerbehörden ordnen oftmals leichtfertig Abschiebehaft an, d.h. im Knast wird immer wieder festgestellt, daß selbst nach den geltenden Gesetzen sich die Flüchtlinge mitnichten illegal in Deutschland aufhalten. Es wird immer deutlicher, daß Abschiebehaft als "Sanktionierungs- und Abschreckungsmaßnahme" der Ausländerbehörden gegen Flüchtlinge eingesetzt wird.

Entwarnung kann nicht gegeben werden, im Gegenteil, die aktuelle politische Entwicklung läßt weitere Verschärfungen befürchten:


Die unverändert harte politische Linie, bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge aus Deutschland abzuschieben, wird dazu führen, daß sich Menschen, die keine Rückkehrmöglichkeit sehen, weigern werden, Deutschland zu verlassen. Die offizielle Antwort wird dann lauten: Wegsperren zum Abtransport!


In der CDU/CSU Bundestagsfraktion wird - wie zu Beginn der 90er Jahre - erneut darüber diskutiert, das individuelle Grundrecht auf Asyl gegen eine institutionelle (Gnaden-) Garantie einzutauschen. Der "Vorteil": das ohnehin stark eingeschränkte Grundrecht auf Asyl ist ganz vom Tisch, der Gesetzgeber hat freie Hand bei der Ausgestaltung des "Gnadenaktes".


Die Abschiebung von Menschen aus Deutschland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn Paß- oder Einreisedokumente des jeweiligen Heimatlandes oder eines Landes, das bereit ist, die Flüchtlinge aufzunehmen, vorliegen. Da dies in der Vergangenheit oft zu Komplikationen führte, hat die Bundesregierung z.B. mit dem algerischen Staat eine "unbürokratische" Handhabung verabredet. Alle, die einer deutschen Behörde einmal gegenüber erklärt haben, aus Algerien zu kommen, werden dorthin geschickt. Vor der Abschiebung sollen nach diesem Abkommen die Flüchtlinge direkt von dem "spezialisierten Sicherheitspersonal" der Algerier in Deutschland in Empfang genommen werden, so daß bei politischen Flüchtlingen sofortige Inhaftierung in Algerien oder Schlimmeres zu befürchten ist. Sollten die algerischen Behörden zu einer anderen Einschätzung kommen/keine Interesse an dem Menschen haben, steht ihnen ein "Rückgaberecht" zu. Wie Pakete ohne Wert können Menschen hin und her geschoben werden. Das Argument des Innenministeriums für diese Maßnahme, deren Kosten man gerne bereit ist, zu tragen, lautet: "Dies [der Einsatz von algerischer Polizei bei der Abschiebung] ist angesichts der stetig zunehmenden Zahl renitenter algerischer Schüblinge von enormer praktischer und medienöffentlicher Bedeutung."

Eine völlig andere Flüchtlingspolitik ist notwendig. "Fremdsein" darf nicht als Verbrechen eingestuft werden und Flüchtlingspolitik darf sich nicht darauf beschränken, möglichst wenigen Menschen in Deutschland Zuflucht zu gewähren. Wir fordern eine Flüchtlingspolitik, die sich an der Not der Menschen orientiert. Deshalb gehen wir am 1. Juni auf die Straße. Wir wollen zeigen, daß uns das Schicksal der Menschen, die allein wegen ihrer Herkunft im Gefängnis sitzen, nicht egal ist. Deshalb fordern wir Sie/Euch auf, sich unserem Protest anzuschließen und mit in Büren zu demonstrieren.

Freiheit ist ein Menschenrecht. Wir fordern: Abschiebehaft abschaffen!!!

bundesweiter Vorbereitungskreis

08.02.2002 www.abschiebehaft.de
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